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Braunkohleschutzklausel

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Braunkohleschutzklausel

Aufgrund staatlicher Subventionierungen von ostdeutscher Braunkohle müssen per Gesetz in den neuen Bundesländern 70% des Stroms aus Braunkohle gewonnen werden. Deshalb haben die Netzbetreiber aus den neuen Bundesländern bis Ende 2003 die Möglichkeit, den Netzzugang für Elektrizität aus den alten Bundesländern zu verweigern, um eine Nutzung der heimischen (und subventionierten) Braunkohle zu gewährleisten.

 

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